MIETEN
-BITTE unbedingt die Mietvereinbarungen-bedingungen lesen.
„Wir bieten exklusive Sex Toys zum Leihen – hygienisch geprüft, diskret geliefert.
Für Nächte, die brennen, ohne dass du dich binden musst.
Experimentiere, teste, genieße – alles legal, alles stilvoll.“
Luxury Private Sex-Party – Exklusive Drinks für besondere Abende
Verwandle deine private Sex-Party in ein exklusives Erlebnis.
Ob Ladys-Night, Paare-Party oder private Motto-Party: Mit unseren Sex-Toys und servierfertigen Cocktails mit außergewöhnlichen Geschmack, genießt Ihr Luxus, Genuss und unvergessliche Momente – die Eindruck hinterlassen.
Perfekt für elegante und luxuriöse Feiern mit erwachsenen Gästen.
Lovense Sex-Maschine
Wurde für Solospiele und Kontrolle aus kurzer und großer Entfernung entwickelt. Der einfache Zusammenbau, die stabile und robuste Konstruktion sowie der leise Betrieb machen die Lovense Sex Machine zum perfekten Begleiter für alle, die intensive Spiele mögen.
Außerdem ist sie die weltweit erste Sexmaschine, die auf Trinkgelder auf fast allen großen Cam-Sites reagiert und von zwei Personen gleichzeitig verwendet werden kann – das beidseitige Stoßdesign ermöglicht die gleichzeitige Verwendung der Maschine durch zwei Personen.
Superstarker Motor
Ein robuster Motor bietet eine variable Geschwindigkeit
von bis zu 300 Hüben pro Minute.
Einstellbarkeit
Vielseitig einstellbar – viele verschiedene Positionen.
Design
Einfacher Zusammenbau, stabil, robust und leise.
Es sind 2 Dildos (verschiedene Größen) im Lieferumfang enthalten.
-Zubehörteile mit der Lovense Sex Machine verwenden
Doppelseitiges Stoßdesign
(optional) ermöglicht es zwei Personen, die Maschine gleichzeitig zu verwenden.
Einstellbare Hublänge
(bis zu 11,4 cm).
Einstellbare Hubhöhe und -winkel, viele verschiedene Stellungen.
Zubuchbare Toys
Wenn ihr weitere Toys dazubuchen möchtet, geht ihr wie folgt vor:
- Mit der Maus über das Toy, dass dazugebucht werden soll.
- Über dem Icon erscheinen der Name des Toys und der Preis.
- Wenn es das passende Toy für dich/euch ist, einfach das Icon anklicken und das Toy bekommt einen schwarzen Rahmen.
Dies bedeutet, dass das Toy gebucht ist.
Solltet ihr euch umentscheiden, wieder den schwarz umrandeten Icon anklicken und die Umrandung ist weg.
Das Toy ist jetzt nicht mehr gebucht.
- Wenn ihr euer Basic zusammengestellt habt, dann in den Warenkorb legen.
- Danach den Warenkorb bestätigen.
- Nun wird alles per Mail mitgeteilt.
- Zahlungen bei RENT (MIETE): Barzahlung vor Ort.
- Die Mietvereinbarung-bedingungen kommen erst mit der der Bestätigungs-E-Mail zustande.
Mietvereinbarung/-bedingungen
zur Anmietung eines Basics
Wir vermieten ausschließlich nur im Umkreis bis 50Km (fester Wohnsitz) ab Firmenstandort (35066 Frankenberg/Eder, Deutschland).
Bei einer durch den Mieter bestellten Basic über unsere Online-Seite, wurden die Mietvereinbarung/-bedingungen, Mietbestellung/Mietgegenstand gelesen und akzeptiert.
§ 1 Mietbestellung/Miettoys
1. Der Mieter mietet vom Vermieter über den Online-Shop, www.jhe-service.de der Fa. JHE-Service, eines der dort zur Anmietung angebotenen Basics (Miettoys) und bestellt (Vorbestellung) auf der Online-Seite das von ihm gewünschte Basic. Der Mieter wird zeitnah telefonisch von der Fa. JHE-Service kontaktiert. Es können nur Bestellungen berücksichtigt werden, mit einer Vorlaufzeit von 21 Tagen. In einer weiteren E-Mail vom Mieter, wird das gewünschte Mietdatum an den Vermieter gesendet. Der Vermieter prüft das Datum und sendet dem Mieter eine Bestätigungsmail. Der Mietgegenstand wird vom Vermieter für den Mieter verbindlich für diesen Zeitraum reserviert. Sollte der Mietgegenstand zu dem gewünschten Termin nicht verfügbar sein, erhält der Mieter vom Vermieter umgehend eine Nachricht. Kostenfreie Stornierungen sind nur bis spätestens 1 Werktag vor dem Anlieferungstag möglich. Für spätere Stornierungen werden Stornokosten in Höhe von 50 % des Mietpreises berechnet, es sei denn, die Basic kann für diesen Zeitraum neu vermietet werden.
2. Der Mieter hat bei seiner Bestellung korrekte und vollständige Angaben zu machen. Um Missbrauch zu verhindern, wird vom System die IP-Adresse des Bestellers gespeichert. Die Vermietung erfolgt nur an Personen über 18 Jahre. Mit dem Abschicken der Bestellung tritt der Mietvertrag bis zur endgültigen Entscheidung in Kraft. Der Mieter erklärt damit außerdem seine Volljährigkeit, die Kenntnisnahme sowie die Akzeptanz dieser Mietbedingungen.
3. Der Mietgegenstand wird vor der Anlieferung nochmals komplett gereinigt und desinfiziert sowie auf volle Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit geprüft. Der Mieter ist verpflichtet, sich beim Empfang des Mietgegenstandes unverzüglich vom Zustand der Ware zu überzeugen und die Vollständigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Dem Mieter ist bekannt, dass es sich um einen gebrauchten Artikel handelt, ein Anspruch auf eine neuwertige Mietmaschine besteht nicht.
§ 2 Mietdauer
1. Die Mietdauer ist möglich von Freitag-Samstag, Samstag-Sonntag oder Freitag-Sonntag.
Nach Bestellung und telefonischen Kontakt der Basics, teilt der Mieter (per E-Mail) dem Vermieter das Datum der Mietzeit mit, immer unter der Berücksichtigung des Punkt 2.
2. Die Anlieferung der Miettoys erfolgt gem. Buchungszeit. Die Abholung erfolgt gem. Buchungszeit.
3. Die Miettoys sind vollständig, sowie in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zur Abholung bereit.
§ 3 Miete und Mietzahlung
1. Der komplette Mietpreis ist auf der Online-Seite www.jhe-service.de bei den jeweiligen Basics angegeben.
2. Der Mietpreis ist komplett bei Anlieferung in Bar zu entrichten (Bitte bei Zahlart „Bar vor Ort" anklicken).
§ 4 Anlieferung/Ausweis
1. Die Basic (Mietgegenstand) wird bis zu einer Entfernung von 50 km vom Vermieter angeliefert.
2. Die Anlieferungskosten berechnen wir mit 40€ pauschal. Bei Anlieferung hat der Mieter einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Dieses Dokument darf mit Genehmigung des Mieters abfotografiert werden.
§ 5 Haftung/Schadensfall
1. Der Mieter haftet für die Benutzung des Mietgegenstandes während der gesamten Mietdauer.
2. Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung des Mietgegenstandes dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß oder vom Vermieter zu vertreten ist.
3. Für die Benutzung eines nicht betriebssicheren Mietgegenstandes übernimmt der Vermieter keine Haftung.
4. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer anderen unberechtigten/nicht autorisierten Person geöffnet oder repariert werden. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter oder von ihm beauftragten Personen/Firmen ausgeführt werden.
5. Wird der Mietgegenstand ganz oder in Teilen defekt zurückgegeben, hat der Mieter die Kosten für die Reparatur zu tragen, sofern der Schaden von ihm verursacht wurde. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Zeitwertes zu leisten.
§ 6 Verlust
1. Der Verlust des Mietgegenstandes oder einzelner Teile davon während der Mietdauer ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Zeitwertes zu leisten.
§ 7 Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte
1. Es ist nicht gestattet, den Mietgegenstand oder Teile davon an Dritte weiterzugeben oder den Mietvertrag zu übertragen. Der Mieter haftet uneingeschränkt für Beeinträchtigungen und/oder Schäden an/ durch Personen, die nicht Mieter sind.
2. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke ist gestattet.
3. Pfändungen, Beschlagnahmungen des Mietgegenstandes oder sonstige Ansprüche Dritter an dem Mietgegenstand sind unzulässig.
§ 8 Sicherheitsbestimmungen
1. Der Mietgegenstand darf nur vom Mieter bedient und eingesetzt und nur für die durch die Konstruktion des Mietgegenstandes vorgesehenen Einsatzzwecke genutzt werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden/Verletzungen jeglicher Art, wenn der Mietgegenstand zweckentfremdet oder über ein übliches Maß hinaus genutzt wird. Der Mieter verwendet den Mietgegenstand ausschließlich auf eigene Verantwortung.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebsanweisung sowie deren besondere Hinweise zu beachten. Der Mietgegenstand darf nicht benutzt werden, wenn er nicht betriebssicher oder augenscheinlich beschädigt ist.
3. Der Mietgegenstand darf nicht von Schwangeren, Herzkranken oder Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, genutzt werden. Frauen, die zur Verhütung eine Spirale verwenden, sollten bei der Benutzung vorher mit ihrem Gynäkologen abklären, ob die Benutzung des Mietgegenstandes, insbesondere der Vibrationseinheit, zu Beeinträchtigungen (z.B. Verrutschen) führen kann.
4. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsbestimmungen entfallen jegliche Haftungsansprüche seitens des Mieters.
§ 9 Bestellmenge
1. Die Bestellmenge ist pro Bestellung auf EIN Basic begrenzt.
§ 10 Transportpauschale
1. Für die Anlieferung der Miettoys erheben wir eine Transportpauschale von 40€.
Folgende Leistungen enthält die Transportpauschale:
- Anlieferung,- Abholung,- Einweisung,- Aufbau- und Abbau
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und allgemeines
1. Für alle Regelungen dieser Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten diese eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirk